Unsere Statuten


Die Mitglieder des Russisch Blau Züchterverband verpflichten sich in ihrer züchterischen Arbeit entsprechend der folgenden Grundsätze zu handeln:

 

Die Cattery des Züchters ist eine Hobbyzucht, d.h. in der Cattery leben maximal 4 weibliche fortpflanzungsfähige Zuchtkatzen oder es werden maximal 4 Würfe im Jahr in der Cattery geboren. Hierbei kann es im Einzelfall  zu Überschneidungen kommen, wenn z. B. mit einer Katze noch ein Wurf geplant ist, die Nachwuchskatze aber schon heranwachsend ist oder z.B. mehrere heranwachsende Katzen in der Cattery verbleiben, um deren Entwicklung abzuwarten um so die vielversprechendste für die Zucht auszuwählen. Die Zahl von maximal 4 Würfen pro Jahr wird dabei jedoch nicht überschritten. Eine Gewinnerzielung findet nicht statt. Mitglieder die dauerhaft fünf oder mehr weibliche Zuchtkatzen oder die fünf oder mehr Würfe jährlich haben, sind durch die jeweiligen Amtstierärzte als gewerbliche Züchter überprüft und zugelassen. 

 

Die Catteries der Mitglieder sind in der FIFe registriert. Die Mitglieder  beteiligen sich aktiv an FIFe-Ausstellungen.

Eine Zuchtkatze hat maximal 3 Würfe in 24 Monaten.

Eine Katze mit wiederholtem Kaiserschnitt, darf nicht weiter zur Zucht eingesetzt werden.

Alle Zuchtkatzen sind mit einem Mikroship identifizierbar, die Codierung ist im Impfausweis und Stammbaum vermerkt.

Die Jungtiere werden frühestens im Alter von 14 Wochen an die neuen Besitzer abgegeben. Die Jungtiere werden ausschließlich gechipt und mit Papieren eines Mitgliedsvereines der FIFe übergeben. Sie sind dann mindestens zweifach gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft, es sei denn, der behandelnde Tierarzt empfiehlt ein anderes Vorgehen und belegt dieses schriftlich mit entsprechender Begründung. Eine Weitergabe von Katzen an Tierhandlungen, ähnlich gearteten Organisationen oder Verkauf als Versuchstiere ist unzulässig.

Der Züchter verpflichtet sich der Reinzucht der Rasse Russisch Blau.

Regelmäßig  findet eine Vorstellung der Tiere beim Tierarzt statt; bei Krankheit wird selbstverständlich tierärztlicher oder fachkundiger heilpraktischer Rat eingeholt und tierärztliche oder heilpraktische Behandlung in Anspruch genommen.

 

 

Folgende richtungsweisende Grundsätze werden bei der Katzenhaltung berücksichtigt:

 

Räumliche Voraussetzungen

  • Je 1-2 Katzen stehen jeweils mindestens 15 m² Wohnfläche bei einer Raumhöhe von mindestens 2 m zur Verfügung.

  • Es findet keine Käfighaltung statt – außer bei medizinischer oder prophylaktischer Indikation.

Haltung der Katzen

  • Die Katzen leben mit den Züchtern und der Familie in einer häuslichen Gemeinschaft. Es werden mehrmals täglich soziale Kontakte zwischen den Menschen und allen Katzen ermöglicht, so dass die Katzen eine artgerechte Sozialisation mit Menschen erfahren.

  • Den Katzen werden artgerechte Spielmöglichkeiten angeboten, in denen sie ihrem Naturell entsprechende Sinnesreize erhalten und so eine physische und psychische Ausgeglichenheit der Katzen erreicht wird.

  • Unkontrollierte Fortpflanzung ist zu vermeiden.

  • In Gruppen werden nur die Katzen zusammen gehalten, die frei von ansteckenden Krankheiten sind und die friedlich/angstfrei zusammen leben können.

  • Zur Vermeidung von Krankheiten ist die Sauberkeit eine Selbstverständlichkeit. Die regelmäßige Reinigung und  ggf. Desinfektion der Räumlichkeiten und Gegenstände muss gewährleistet sein.

  • Die Katzen haben Zugang zu Fenstern, so dass sie das Umfeld beobachten können. Fenster, Kippfenster und Balkone sind bei Öffnung gesichert. Die Katzen werden nicht ausschließlich im Zwinger oder Gehege gehalten.

  • Die Katzen erhalten keinen ungesicherten Ausgang.

  • Der Züchter beaufsichtigt und begleitet die Katzen bei den Geburten und der Aufzucht der Kitten.

Für die Aufnahme neuer Mitglieder ist eine Abstimmung mit einer Mehrheit von 2/3 erforderlich.

Jeder Züchter versichert, sich an die angegebenen Vereinbarungen zu halten. Die Nichteinhaltung führt zur Abmahnung, bzw. zum Ausschluss. Dieser erfolgt ebenfalls nach einer Abstimmung und muss mit einer  2/3 Mehrheit beschlossen werden.

Die Kosten für die Homepage teilen sich die Mitglieder.